AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Unsere AGB sowie die daran angegliederten Honorarkonditionen senden wir Ihnen sehr gerne auf Wunsch als PDF-Format zu. Bitte fordern Sie diese unter dh@heine-personal.de an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Dienstleistung im Bereich der Personalvermittlung durch Heine Personal gelten folgende Bedingungen:
1. Allgemein
Die Tätigkeit von Heine Personal ist auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Branchenschwerpunkt Spedition & Logistik ausgerichtet.
Heine Personal vermittelt Personal aufgrund spezifischer Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofilen des Auftraggebenden.
Der Auftraggebende stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für ein gewünschtes Kandidatenprofil zur Verfügung.
Heine Personal stellt mit den Kandidaten Kontakt her, führt Gespräche durch und stellt dem Auftraggebende die ausgewählten Kandidaten zur Verfügung.
Heine Personal verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller mit der Personalvermittlung im Zusammenhang stehender Informationen und Daten.
Der Auftraggebende verpflichtet sich, die Kandidatenprofile, die er von Heine Personal erhalten hat, ebenfalls vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzuleiten. Nicht berücksichtige Kandidatenprofile sind an Heine Personal zurückzugeben und dürfen nicht weiter verwendet werden.
2. Kündigung durch den Arbeitgebenden / Arbeitnehmenden
Kündigt der Arbeitgebende / Arbeitnehmende, wird das Honorar nicht erstattet. Wird das Beschäftigungsverhältnis innerhalb von 3 Monaten ab dem Eintrittstermin des Kandidaten aus Gründen, die in der fachlichen Qualifikation des vermittelten Kandidaten begründet sind beendet, verpflichtet sich Heine Personal auf Basis der für die ursprüngliche Kandidatensuche relevanten Stellenbeschreibung sowie des Anforderungsprofils unverzüglich einmalig kostenlos ein erneutes Such- und Auswahlverfahren durchzuführen.
3. Honorarvereinbarung für Personalvermittlungen (PV)
Personalvermittlungen über Heine Personal erfolgen bis zu einer Jahresbruttovergütung (Summe aller bezogenen Leistungen) des zu vermittelnden Kandidaten in Höhe von 140.000,- € p.a. rein erfolgsbasiert.
Bei Personalvermittlungen, die unmittelbar aus den bereits bei Heine Personal gelisteten Kandidaten (Bewerberdatenbank) oder neuen Bewerbenden realisiert werden können beträgt das Honorar 25 (fünfundzwanzig) Prozent der Jahresbruttovergütung (Summe aller bezogenen Leistungen) der zu besetzenden Position und wird mit Zeichnung des Einstellungsvertrages fällig.
4. Retainer Vereinbarung (Executive Search Mandate - Personalvermittlung mit erhöhtem Aufwand)
Bei Personalvermittlungen mit einer Jahresbruttovergütung (Summe aller bezogenen Leistungen) des zu vermittelnden Kandidaten in Höhe ab 140.000,- € p.a. beträgt das Honorar 27 (siebenundzwanzig) Prozent der Jahresbruttovergütung (Summe aller bezogenen Leistungen) der zu besetzenden Position.
Die Personalsuche erfolgt, sofern die nicht Besetzung der Position nicht unmittelbar aus den bereits bei Heine Personal gelisteten Kandidaten (Bewerberdatenbank) realisiert werden kann, in Form einer gezielten Suchaktion (Direktansprache) in enger Abstimmung mit dem Auftraggebenden.
Der Auftraggebende erteilt Heine Personal für die Suche eine gesonderte schriftliche Beauftragung (Executive Search Mandat).
Das angenommene Honorar wird gedrittelt.
1/3 bei Vertragsabschluss (Grundgebühr für Personalvermittlung mit erhöhtem Aufwand. Dafür nehmen wir Ihnen besonders zeitintensive Arbeiten vollumfänglich ab: Direktansprache, Telefonate, Vorauswahl, Bewerbungsgespräche, begleitende Korrespondenz mit Bewerbenden.
1/3 bei Vorstellung von 3 Kandidaten/innen.
1/3 nach Zeichnung des Einstellungsvertrages.
5. Nichtantritt
Tritt der Kandidat/die Kandidatin die neue Arbeitsstelle nicht an, bzw. kündigt er den Vertrag vor Arbeitsaufnahme, werden lediglich 50% des Vermittlungshonorars berechnet.
6. Fälligkeit
Die Bezahlung des vereinbarten Honorars wird 7 Tage nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällig. Heine Personal ist auf Anforderung Einblick in die Vertragsunterlagen zu gewähren.
7. Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt
Wird ein Kandidat/eine Kandidatin innerhalb der nächsten 12 Monate, oder auch für eine andere Position (bei unserem Mandanten) eingestellt, ist das Vermittlungshonorar ebenfalls fällig. Es zählt der Tag der Kandidatenpräsentation.
8. Haftung
Heine Personal haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hier verpflichtet sich Heine Personal zur einmaligen honorarfreien Wiederholung einer Vermittlung. Eine Haftung ist ausgeschlossen bei unwahren Angaben und Behauptungen der Kandidaten.
9. Erfüllungsort / Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Eutin. Es gilt das Deutsche Recht.
Alle genannten Vergütungen zuzüglich Mehrwertsteuer.
Dennis Heine - am 01. Oktober 2024
23701 Eutin-Fissau
Dorfstraße 32
Mobil : 0176-78 57 54 52